Normalerweise sollten alle Mitglieder eines Vereins gewillt sein, die eigene Arbeitskraft zum
Erhalt des Vereins, Vereinsinventars und Geländes einzusetzen und sich entsprechend einzubringen. Aber schon seit vielen Jahren ändert sich die Gesellschaft dahingehend, dass immer mehr Menschen einen Verein nur noch nutzen möchten und dadurch die Arbeit auf immer weniger Schultern verteilt wird. Darüber hinaus kommt erschwerend hinzu, dass die Altersstruktur immer mehr ältere und weniger jüngere Mitglieder abbildet.
Deshalb wurde vor vielen Jahren das Instrument „Arbeitsdienstordnung“ eingeführt. Hierin wurde festgelegt, wer wie viele Stunden zu leisten hat.
Dass diese Regeln von Zeit zu Zeit den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen sind, dürfte jedem klar sein, der sich mit unserem Verein beschäftigt. Diese Anpassung nehmen wir mit der nachfolgenden Arbeitsdienstordnung vor. Es ist generell wünschenswert, dass die Mitglieder des Vereins sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten in die Arbeitsdienste einbringen und den Verein mit seinen Angeboten nicht nur als Dienstleister nutzen.
Die auf der Herbstversammlung beschlossene neue Arbeitsdienstordnung findet ihr hier: Satzung
